Die Bezirksanwaltschaft Zürich stellt ihre zwei Verfahren gegen den amerikanischen Schock-Rocker Marilyn Manson ein.
Marilyn Manson konnte laut Angaben der Justizbehörden überzeugend darlegen, dass er weder zur Gewalt aufrufe noch das Christentum verhöhne. Manson sei Ende November nach seinem Konzert im Zürcher Hallenstadion während einer halben Stunde einvernommen worden, sagt Bezirksanwalt Marcel Scherrer. Manson habe erklärt, dass er seine Show als Gesellschaftskritik verstehe, als provozierende Kunstform.
Die zwei Strafanzeigen gegen den bleichgeschminkten Star sind laut einer Aussendung der Bezirksanwaltschaft nach einem Manson-Konzert im Februar eingereicht worden. Eine stammt von der Vereinigung Christen für die Wahrheit, die andere von zwei Privatpersonen.
Zwei Jahre auf Eis gelegen
In den Strafanzeigen wurde Marilyn Manson vorgeworfen, dass er öffentlich zu Verbrechen und Gewalt aufrufe sowie die Glaubens- und Kulturfreiheit störe.
Weil Manson seit Februar 2001 nicht mehr in der Schweiz war, wurden die Verfahren auf Eis gelegt. Erst im November 2003 konnte ihm das rechtliche Gehör gewährt werden, das jedem Angeklagten zusteht.
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